23.01.2010

Während sich Wirtschaftsexperten, aber auch die neue Arbeitsministerin Ursula von der Leyen hinsichtlich der neuen Arbeitslosen-Propaganda noch etwas vorsichtig mit Worten wie etwa: "Menschen härter in die Pflicht nehmen" winden, tönt Unions-Fraktionschef Volker Kauder in das Kochsche Horn und verschleiert mit seiner favorisierten These eines verpflichtenden, kommunalen Arbeitseinsatzes die dahinterstehenden vielfältigen Fehlentscheidungen der Politik. Sie führten und führen dazu, dass Städte und Gemeinden sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse reduzieren und diese Lücken mit durch Druck und Zwang zu dieser Arbeit verpflichteten Harz IV- Empfängern stopfen. Der sächsische Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) äußert deutliche Worte zu Kochs Plänen zur Zwangsarbeit. "Nur weil die öffentliche Hand nicht bereit ist, diese Arbeitsleistung entsprechend zu bezahlen, können wir nicht Menschen zur Arbeit zwingen, die auf unsere Solidarität angewiesen sind. Das ist eine Frage des Anstands", kritisiert er und trifft damit mitten ins Schwarze.

Solche Arbeitseinsätze sind es auch, die zu Dumpinlöhnen führten und Leih- und Zeitarbeit erst zum äußerst beliebten - weil unterbezahlten - Ersatz für ansonsten legale und legitime Arbeitsverhältnisse erlauben konnten. Ein solches Prozedere ist unsozial und schädlich für die Volkswirtschaft, denn sie raubt der Bevölkerung im wahren Wortsinn Kaufkraft und den Arbeitnehmern und Bediensteten soziale Sicherheit. Beides führt am Ende zum Verlust der Freiheit der einzelnen Menschen, die aber ist unabdingbar in einer Demokratie. Solche Fehlentwicklungen führen in der Folge auf dem Arbeitsmarkt zu einem massiven Ausbau des Niedriglohnsektors und mangels definierter Lohnuntergrenze werden jegliche Mindestanforderungen umgangen. Deutschland benötigt daher keinesfalls eine verfassungswidrige Arbeitspflicht für Harz IV- Empfänger, sondern jenseits der unabdingbaren Lohnverhandlungen der Gewerkschaften eine untere Mindestgrenze für Einkommen, ab der verhandelt werden kann. Deutschland zählt zu den ganz wenigen Ländern der EU, in denen solche Mindestanforderungen auf dem Arbeitsmarkt gänzlich fehlen.

Gefährliches Spiel mit der Demokratie
Solange es derartige Defizite in unserem Land zu beklagen gibt und Politiker nicht mehr das Volk und die soziale Marktwirtschaft prioritär vertreten, wird der massive Arbeitsplatzabbau weitergehen. Vollzeitstellen werden - wenn überhaupt - durch Teilzeitstellen und Minijobs ersetzt und in Deutschland erwirtschaftete Gewinne am Ende im Ausland investiert. Der Binnenmarkt kommt immer weiter zum Erliegen, denn mehr als inzwischen 30 Millionen Armutsrentner, Geringverdiener, Minijobber, Arbeitslose und Hartz IV-Empfänger können jenseits des Grundbedarfs nicht konsumieren und fallen als Verbraucher weitgehend weg. Die Armutsspirale wird sich weiter und schneller drehen. Wirtschaft und Politik geben sich in den Medien die Klinke in die Hand, um den Raubbau über die ausgebeuteten und überwachten, ausgeforschten und weitgehend entmündigten Bürgern und deren weiteren sozialen Abstieg auch noch zu rechtfertigten.

Sachliche Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit ordentlichen Gehaltsverhandlungen auf Augenhöhe wird es kaum noch geben, denn nach "unten" herrscht keine Gleichberechtigung, wie sie in einer Demokratie zwingend notwendig ist. "Unten" finden sich nach den Koch/Kauder-Theorien Menschen zweiter Klasse wieder, denn hier herrschen Zwang und Druck. Dies wiederum sorgt für Minimaleinkommen und diese werden niemals dazu ausreichen, ohne Aufstockung überleben zu können. Armut, Abhängigkeit und Druck werden zur ausweglosen Spirale und findige Gruppen der Gesellschaft nutzen diese Abhängigkeit gnadenlos aus. Eine gefährliches Spiel mit der Demokratie und eine Machtprobe mit unserer Verfassung. Die aber klärt in Artikel 12 eindeutig, was auch für Volksvertreter verbindlich sein sollte:

Auszug aus Artikel 12 des Grundgesetzes:

  • (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. . .
  • (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
  • (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Wer hätte gedacht, dass wir unsere Verfassung einmal so vehement verteidigen müssen. Verteidigen gegen jene, die mit großem Vertrauensvorschuss aus unserer Mitte heraus gewählt wurden, um die Interessen des Volkes zu vertreten. Ausgerechnet jene aber missbrauchen immer wieder unser Vertrauen und tragen großen Anteil daran, dass der Arbeitsmarkt in unserem reichen Deutschland zu einer Bankrotterklärung wurde. Dieser Prozess muss gestoppt werden. Entweder durch Einsicht der Verantwortlichen mit anschließender klarer Korrektur oder aber durch die rigorose Abwahl jener politischen Kräfte, die sich konsistent zeigen gegenüber Entwicklungen in unserer Demokratie, die eindeutig unerwünscht sind und das Wohl der Menschen torpedieren. Politiker müssen wesentlich stärker in die Pflicht genommen und an die Tragweite ihres Handels erinnert werden. Wer sich als Volksvertreter vom Volk abwendet, hat in diesen Ämtern absolut nichts mehr zu suchen

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23.01.2010

“Ja,” werden jetzt viele sagen, “das hat es gegeben!” Im Dritten Reich, da waren rd. 7,6 Millionen Menschen in den Dienst der deutschen Wirtschaft gezwungen worden. Die meisten werden sich an die “Stiftungsinitiative der Deutschen Wirtschaft” erinneren und daran, dass dieselbe erst auf massiven internationalen Druck zu Stande gekommen ist. Erst nachdem die Deutschland AG, die über den nationalen Zusammen- bruch von 1945 hinaus und nachhaltig von Zwangsarbeit profitiert hatte, Rufschädigung und damit globale Absatzverluste fürchten musste, waren deutsche Wirtschaft und Politik bereit, sich unserer historischen Verantwortung zu stellen.

Einige werden sagen, dass es damit aber auch gut sei. Irgendwann einmal müsste auch ein “Schlußstrich” gezogen werden. Nach mehr als sechs Dekaden hätten wir anderes zu tun, als in steter Vergangenheitsbewältigung zu verharren…

Wir, die wir diese Website betreiben, meinen, dass wir in der Tat die Zukunft zu bestehen haben. Eine Zukunft, die mehr als ungewiss ist und von der wir nichts zu erwarten haben werden, insofern wir nicht allererst die Gegenwart zukunftsfähig zu gestalten in der Lage sein werden. Und damit dies geschehe, haben wir den Blick zurück notwendig! Die dunklen Stunden unserer - deutschen - Geschichte sind noch nicht so fern, alsdass das Bewußtsein ihrer die neue Berliner Realpolitik nicht ohne wenn und aber verbieten würde. Wir sind deshalb wohl beraten, unsere Vergangenheit stets gegenwärtig zu halten!

Zwangsarbeit? In Deutschland?

Ja, die gibt es! Gerade hier und heute gibt es die! Langzeitarbeitslose, Migranten und Strafgefangene werden in großer Zahl - unter Sanktionsandrohungen von staatlicher oder privatunternehmerischer Seite - in ausbeuterischer Absicht und gegen ihren freien Willen zu Zwangs- und Pflichtarbeit gezwungen.

Zwangsarbeit? In Deutschland?

Nein, die dürfte es hier bei uns eigentlich nicht mehr geben! Internationale, völkerrechtsverbindliche und von der Bundesrepublik ratifizierte Abkommen verbieten dies ausdrücklich und unbedingt!

Das Übereinkommen über Zwangs- und Pflichtarbeit (C029) zählt zu den Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) und definiert “Zwangs- und Pflichtarbeit” gem. Art. 2 Abs. 1 wie folgt:

“Als Zwangs- und Pflichtarbeit im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.”

Die Bundesrepublik Deutschland hat dieses Übereinkommen am 13. Juni 1956 ratifiziert. Es ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Kraft und jeder Mensch in Deutschland hat das uneingeschränkte Recht, sich hierauf zu berufen, gleich welchen Status sie oder er auch immer inne haben mag!!!

Weil dies so ist und weil wir wissen, dass Mirgranten zu einem überdurch- schnittlich hohen Anteil der Zwangs- und Pflichtarbeit in Deutschland zum Opfer fallen, zitieren wir an dieser Stelle den Art. 2 Abs. 1 des Abkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit in den drei Amtsprachen der ILO:

“For the purposes of this convention the term forced or compulsory labour shall mean all work or service which is exacted from any person under the menace of any penalty and for which the said person has not offered himself voluntarily.”

“A los efectos del presente Convenio, la expresión trabajo forzoso u obligatorio designa todo trabajo o servicio exigido a un individuo bajo la amenaza de una pena cualquiera y para el cual dicho individuo no se ofrece voluntariamente.”

“Aux fins de la présente convention, le terme travail forcé ou obligatoire désignera tout travail ou service exigé d’un individu sous la menace d’une peine quelconque et pour lequel ledit individu ne s’est pas offert de plein gré.”

Zwangsarbeit im gegenwärtigen Deutschland -

dafür, dass das längst überwunden Geglaubte gegenwärtig ist, möchten wir auf diesen Seiten sensibilisieren. Wir möchten berichten über gegenwärtige Erscheinungsformen von Arbeitszwang und über ökonomische und politische Hintergründe. Indem wir dies tun, möchten wir historische Parallelen stets gegenwärtig halten - wir möchten erinnern und nicht vergessen!

Betroffene von Zwangs- und Pflichtarbeit im gegenwärtigen Deutschland können hier Kontakt zu uns aufnehmen. Helfen Sie mit, das Schweigen über Menschenrechtsverletzungen zu brechen, die eines modernen Rechtsstaats nicht würdig sind! Wir sichern Ihnen jede gewünschte Anonymität und Diskretion zu und veröffentlichen keinen Bericht ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis.

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