Das SGB II ist gesetzeswidrig
mein Name ist Ingmar und ich möchte kurz erzählen, warum ich hier schreibe.
Ich bin Hartz-IV-Empfänger der ersten Stunde, renitent gegen jede Form von Unterwerfung und habe das System Agenda 2010 gründlich studiert. Ich veröffentliche seit Jahren Berichte zum Thema Hartz-IV unter verschiedensten Pseudonymen. Ich vertrete die Ansicht, dass Hartz-IV kein böser Zufall ist, sondern eine konzertierte Aktion zur Schaffung eines neofeudalistischen Systems zur Sicherung der Verwendungs-Hoheit über unser Leben.
Darüber hinaus bin ich in der DDR aufgewachsen und wurde mit dem dortigen System der Bevormundung und Versklavung bestens vertraut gemacht, weshalb ich mich endlich 1989 zur Flucht entschloss und einer der Frühankömmlinge in der Prager Botschaft wurde. Nach ca. zwei Jahren fiel mir die Verlogenheit auch dieser angeblichen Freiheit so drastisch auf, dass ich Deutschland verließ und erst kurz vor dem Jahrtausendwechsel wieder hier her kam. Inzwischen ist es nicht mehr möglich, irgendwohin zu gehen, ohne das Gleiche zu erleben - wir bewegen uns auf einen globalen Zustand zu, den ich Popfaschismus nenne. Das Milliardending Hartz-IV gehört dazu. Es ist ein Werkzeug.
Dieses Werkzeug dient nicht nur der Unterdrückung sondern unbemerkt und vor allem als juristisches Experiment, mit welchem unsere Toleranzschwelle erforscht und beeinflusst wird. Wir sind Pawlosche Menschen mit denen soziologische Experimente gemacht werden. Anthropologie per Gesetz. Das Fazit ist, unsere Toleranzschwelle für Verletzungen unserer Grundrechte liegt in unerklärlichen Höhen - wir kennen sie nicht einmal, während unsere Toleranzschwelle für Dummheit, Ignoranz und Opferwille erstaunlich niedrig liegt. Egal wie schlecht es uns gemacht wird, wir finden immer wieder Erklärungen dafür, welche uns als die Ursache dafür identifizieren, anstatt uns zu wehren und den Verantwortlichen unsere Grundrechte unter die Nase zu halten, nach denen sie sich zu richten haben.
Unsere Grundrechte sind Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates und sie bestimmen alle nachfolgende Gesetzgebung!
Aber wer weiß das schon? Frag nach diesen Sachen einen Juristen und Du wirst ein müdes Lächeln ernten. Warum? Weil er von Deiner Unwissenheit lebt. Er wird Dir sagen, dass Du das alles ganz anders verstehen musst, so wie man uns sagt, im Himmel sei Jahrmarkt und in Afghanistan würden wir unsere Freiheit verteidigen.
2005 initiierte ich den sog. Hartzboykott in dessen Ergebnis 5 Leute in Deutschland bereit waren, gegen das 1,-Euro-Job-System zu streiken. Der Tenor derer, die nicht teilnahmen, war die Angst vor Sanktionen, anstatt auf das Grundrecht zum Streik zu bestehen. Wir verzichten auf unsere Grundrechte und jammern über den § 31 SGB II, den Sanktionsparagrafen - ja wir betteln unsere Herrscher sogar in Petitionen und Unterschriftenaktionen wie dem Sanktionsmoratorium um Milde und Gnade. Vielleicht kennt der Eine oder Andere den Begriff "Stockholmsyndrom".
Nun haben ein paar Zeitgenossen die "Bürgerinitiative für Verfassungsschutz" ins Leben gerufen und weisen unter anderem die Betroffenen darauf hin, dass viele der Gesetze unter denen sie leiden aufgrund anderer Gesetze funktionieren müssen, es aber nicht tun, weshalb sie ungültig sind. Als Beipiel möchte ich das SGB II anführen. Wir verbreiten seit einiger Zeit die Information, dass das u.a. SGB ungültig ist, weil es die aus Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG geforderte Gültigkeitsvoraussetzung nicht besitzt.
Und was passiert? Das beste Beispiel könnt ihr im Erwerbslosenforum sehen. Innerhalb kurzer Zeit wurde die Information zensiert, Teile gelöscht und zum Schluss vor der Öffentlichkeit verborgen (http://www.elo-forum.org/news-diskussionen-tagespresse/45281-sozialgesetzbuch-ii-ungltig-wegen-versto-gegen-zitiergebot-gem-arti.html), während ein Martin Behrsing uns für Spinner erklärt und versucht die Leute davon abzuhalten, sich selbst zu informieren, indem er die Information verbietet. Auch Sebastian hat diese Informationen bekommen, aber nicht reagiert, warum auch immer. Natürlich fragten wir uns, wie das passieren kann. Unter der Überlegung, dass inzwischen viele Tausende gut vom System Hartz-IV leben - vor allem die Berater - ist es offensichtlich, dass eine Ungültigkeit des Systems auch eine Umorientierung der "Helfer" nach sich ziehen muss.
Wir zeigen den Betroffenen wie sie sich wehren können und sofort werden die Boten mit Dreck beworfen getreu dem Motto "Wer bezahlt denn meinen Lebensunterhalt, wenn ich kein Sklave mehr bin?".
Sollte sich hier zum Thema eine Diskussion ergeben, bitte ich um sachliche Fragen und Hinweise. Sollte auch dieser Thread im Nirvana hinter den verborgenen Türen landen, ist auch hier eine Diskussion möglich: http://sgb2.wordpress.com
Hier nun für alle Interessierten die Informationen zur Überprüfung der Ungültigkeit des SBG II:
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Eine Information der Bürgerinitiative für Verfassungsschutz
Das SGB II ist ungültig!
Grundsatzrecherche:
Grundgesetz + Grundrechte + SGB II
http://verfassungsschutz.wordpress.com/grundrechte/
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html
Einzelrecherche:
Artikel 1 GG
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html
Dort beachte man den Absatz 3. Das ist die Normenhierarchie!
Artikel 1 Abs. 3 GG stellt alle Grundrechte vor einfaches Recht.
Artikel 19 GG
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_19.html
Dort beachte man den Abs. 1 und den Satz 2. Das ist das Zitiergebot!
Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG ist eine zwingende Gültigkeitsvoraussetzung für Grundrechte einschränkende Gesetze. Ist dieses Gebot nicht beachtet, ist das Gesetz ungültig und alle damit verbundenen Verwaltungsakte.
Das SGB II mit allen nicht zitierten Grundrechtseinschränkungen:
http://sgb2.wordpress.com/sgb2/
Ergebnis = die Ungültigkeit des SGB (nicht nur des 2. Buches) wegen Verletzung des Zitiergebotes und wegen nicht zulässiger Grundrechtseinschränkungen.
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Anleitung zur Suche nach weiteren ungültigen Gesetzen wie AO, UStG, EStG, OwiG und einigen anderen mehr:
http://verfassungsschutz.wordpress.com/2009/09/20/recherche-zum-zitiergebot/
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Zum Zitiergebot sagt unser aller oberster Verfassungsschützer IM Schäuble:
Jeder Grundrechtsträger in Deutschland muss folgendes wissen (hier einige Auszüge aus der Meinung des Bundesverfassungsgerichts):
"Im Hinblick auf die strikte Bindung an die Grundrechte müssen die hierzu ermächtigten Staatsorgane nicht nur feststellen, ob der Antrag den einfach-rechtlichen Vorschriften entspricht, sondern darüber hinaus sorgfältig prüfen, ob auch die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Grundrechtseingriff vorliegen."
"Die Prüfung hat von Amts wegen zu erfolgen, da jeder Eingriff durch die öffentliche Gewalt in ein Grundrecht der verfassungsrechtlichen Legitimation bedarf."
"Dem Staat obliegt, die Rechtmäßigkeit seines Handelns darzutun; dagegen gehört es nicht zu den Pflichten des Grundrechtsträgers, die Rechtswidrigkeit staatlicher Maßnahmen zu belegen."
"Die dem öffentlichen Organ erteilte Ermächtigung zur Ausübung staatlichen Zwanges umfaßt nicht die Befugnis, sich über die Grundrechte hinwegzusetzen."
"Es kann auch kein Gläubiger erwarten, daß Zwangsmaßnahmen im Widerspruch zur Verfassung eingeleitet und durchgeführt werden."
"Einem hierauf gerichteten Antrag darf kein staatliches Hoheitsorgan entsprechen."
"Überdies hat derjenige, der den Einsatz staatlicher Zwangsmittel begehrt, die in Grundrechte Dritter eingreifen, die Berechtigung hierzu darzutun." (red. das gilt auch für das sog. Amtshilfeersuchen, auch hier gilt dieser Rechtssatz für alle Grundrechtsverpflichteten i.V.m. Artikel 1.3 GG und 1.2 GG – Grundrechte sind unverletzlich –)
Quelle: BverfGE 49,220 (http://sorminiserv.unibe.ch:8080/tools/ainfo.exe?Command=ShowPrintText&Name=bv049220)
Wer nach all dem die Dringlichkeit verspürt etwas zu verändern, der nehme gern Kontakt auf unter: http://sgb2.wordpress.com/impressum/
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http://sgb2.wordpress.com
http://verfassungsschutz.wordpress.com
